Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Alle gesetzlich Versicherten haben in Deutschland Anspruch auf umfangreiche Versicherungsleistungen. Doch seit der letzten Gesundheitsreform bietet insbesondere auch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Möglichkeiten, den Gesundheitsschutz individuell und preisgünstig zu gestalten. Dafür haben die richtigen Krankenkassen spezielle zusätzliche Leistungen, die separat vereinbart werden können (z.B. Wahltarife oder Beitragsrückerstattung). Mit Bonusprogrammen können Versicherte zudem finanzielle Vorteile erzielen. Diese Angebote sind als Satzungsleistungen in den Kassen-Statuten verankert. Lesen Sie hier, worauf beim Abschluss solcher Spezial-Tarife zu achten ist und welche Möglichkeiten die Krankenkassen bereit stellen.
Kurz und knapp – Das Wichtigste zur GKV 2021
Vorteile
- Einkommensabhängige Beiträge
- GKV Wechsel ist einfach möglich
- Zusatzleistungen ähnlich wie bei der PKV
Nachteile
- Bindung an gesetzliche Regelleistungen
- Zuzahlungen für Medikamente & Co
- Behandlung z.T. nur durch Vertragsärzte
- Die gesetzliche Krankenversicherung basiert in Deutschland auf dem Solidarprinzip
- Versicherte zahlen unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand unterschiedliche Beitragssätze
- Unabhängig vom Beitrag enthalten die Versicherungen zu 95% die gleichen Leistungen
Merkmale |
GKV |
|---|---|
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Beitragsentlastung durch den Arbeitgeber |
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Krankenkasse frei wählbar |
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Keine Gesundheitsprüfung |
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Kostenfreie Familienversicherung |
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Bonusprogramme |
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Krankenversicherung Vergleich: Die günstigste Krankenkasse finden
Da es unterschiedliche Krankenkassenbeiträge in Deutschland gibt, lohnt sich ein Krankenkassenvergleich. Für die Krankenkassen gilt ein allgemeiner Beitragssatz von 14,6%. Die Zusatzbeiträge können jedoch von jeder Kasse individuell festgelegt werden. Das führt dazu, dass man bei den Krankenkassen teure und günstige Kassen finden kann. Ein genauer Vergleich der Krankenkassen im Hinblick auf aktuelle Zusatzbeiträge ist zu empfehlen und kann jedes Jahr dreistellige Eurobeträge sparen. Streng genommen gibt es weiterhin einen allgemeinen Beitragssatz, der für alle Kassen einheitlich gilt. Dieser beträgt 14,6% (Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich diesen Beitrag und den Zusatzbeitrag je zur Hälfte). ABER: Dies ist nur der Sockelbetrag. Jede Krankenkasse hat das Recht einen Zusatzbeitrag zu erheben. Dieser wird zusätzlich zum Sockelbetrag erhoben und ist nach oben offen.
- die neue Kasse Sie aufnimmt. Es gibt in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Verpflichtung jeden Versicherten aufzunehmen, unabhängig von Vorerkrankungen, Alter oder Einkommen.
- auch Ihre Familie mit versichert wird.
- laufende medizinisch notwendige Behandlungen von der neuen Kasse weiter gezahlt werden.
- Sie keine Einbußen im Rahmen der gesetzlichen Pflichtleistungen haben werden.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Gestaltung der Leistungen an das Sozialgesetzbuch gebunden. Deshalb werden Sie bei einem Krankenkassenvergleich in diesem Bereich kaum Unterschiede finden. Faustregel ist, dass rund 95% der Leistungen identisch sind. Hierbei handelt es sich um die wichtigsten Punkte wie
- Behandlungen beim Arzt
- Behandlungen im Krankenhaus
- Behandlungen beim Zahnarzt
- Leistungen für Kinder
- Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
- Vorsorge und Impfungen
- Behandlung chronischer Krankheiten
- Heilmittel und Hilfsmittel
Bruttoeinkommen |
Anteil Arbeitnehmer (7,3%) + Arbeitgeber (7,3%) |
Kasse 1 (0,3% Zusatzbeitrag) |
Kasse 2 (1,0% Zusatzbeitrag) |
Kasse 3 (1,7% Zusatzbeitrag) |
|---|---|---|---|---|
|
1.000 € / Monat |
146,00 € |
3,00 € |
10,00 € |
17,00 € |
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12.000 € / Jahr |
1752,00 € |
36,00 € |
120,00 € |
204,00 € |
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2.500 € / Monat |
365,00 € |
7,50 € |
25,00 € |
42,50 € |
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30.000 € / Jahr |
4380,00 € |
90,00 € |
300,00 € |
510,00 € |
Bessere Versorgung durch fairen Kassenwettbewerb (GKV-FKG)
Der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen soll fairer werden. Spahns Entwurf des „Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG) wurde am 9.10.2019 vom Bundeskabinett zugestimmt. Einzig die Öffnung der regionalen Kassen auf bundesweiter Ebene ist kein Bestandteil des Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz.
Schritt für Schritt zur richtigen Krankenkasse
- Schritt 1 - Leistungsangebot überprüfen
- Schritt 2 - Kundenorientierung ermitteln
- Schritt 3 - Einsparungspotenzial erkennen
- Schritt 4 - Zusatzbeiträge umgehen
- Schritt 5 - So einfach geht's!
Gesetzliche Krankenkasse vergleichen – Worauf Verbraucher achten sollten
Da es unterschiedliche Krankenkassenbeiträge in Deutschland gibt, lohnt sich ein Krankenkassenvergleich. Für die Krankenversicherung gilt ein allgemeiner Beitragssatz von 14,6%. Die Zusatzbeiträge können jedoch von jeder Kasse individuell festgelegt werden. Das führt dazu, dass man bei den Krankenkassen teure und günstige Kassen finden kann. Ein genauer Vergleich in Hinblick auf aktuelle Zusatzbeiträge ist zu empfehlen und kann zu jährlichen Einsparungen im dreistellige Bereich führen. Darüber hinaus gibt es jedoch noch weitere Kriterien, die Versicherungsnehmer im Blick haben sollten, wenn es um die Wahl ihrer Krankenversicherung geht:
- Service & Betreuung
Für Versicherte ist es immer hilfreich, wenn sie in dringenden Angelegenheiten einen Ansprechpartner haben. Eine gute Krankenkasse sollte daher problemlos erreichbar sein, sei es persönlich oder per Telefon. Damit sich die Versicherten umfangreich versorgt und beraten fühlen, ermöglichen viele Kassen ihren Angehörigen eine medizinische Hotline mit Gesundheitsexperten. Auch die Vereinbarung von Facharztterminen oder eine Arzneimittelberatung gehören mittlerweile zum Service vieler Krankenkassen.
- Zuschüsse für alternative Behandlungen
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten zusätzlich zum gesetzlichen Leistungskatalog eine Vielzahl an Zusatzleistungen an. So werden beispielsweise die Kosten für Gesundheitskurse, Heilpraktiker oder professionelle Zahnreinigung anteilig oder vollständig von der Kasse erstattet. Der Zuschuss erfolgt aber häufig nur für Ärzte und Therapeuten, die geprüft sind bzw. Vertragspartner der Krankenkasse sind.
- Zuschüsse für alternative Behandlungen
Die Bonusprogramme sind für viele Versicherte zu einem wichtigen Kriterium bei der Wahl der Krankenkasse geworden. Ziel dieser Programme ist ein möglichst bewusster und umsichtiger Umgang mit der eigenen Gesundheit. Die Krankenkasse legt verschiedene Vorsorgeuntersuchungen und Behandlungen fest, für dessen Durchführung die Versicherten belohnt werden. Häufig muss für eine Geld- oder Sachprämie eine bestimmte Mindestanzahl an Maßnahmen erfolgt sein.
- Testinstitute & Rakingagenturen
Die Qualität und Leistungen der einzelnen Versicherungsanbieter überprüfen regelmäßig verschiedene Testinstitute und Rating-Agenturen im Krankenkassen Test. Dabei spielen neben dem Service und zusätzliche Leistungen auch Kriterien wie Finanzen, Transparenz und Vorsorge eine Rolle. Zu den bekanntesten Testern gehören: DSFI, Focus Money, Stiftung Warentest.
Kassen-Beiträge im Überblick – Aktueller Beitragssatz und Einkommen
Der Beitrag für gesetzlich Versicherte richtet sich grundsätzlich nach dem Bruttoeinkommen. Der Beitragssatz war von 2011 bis einschließlich 2014 für alle Kassen einheitlich festgelegt. Dies wurde im Zuge einer Gesundheitsreform geändert. Seit dem 01.01.2015 dürfen gesetzliche Krankenkassen keinen Einheitsbetrag mehr erheben. Stattdessen erhebt jede Kasse fortan über einen Zusatzbeitrag in Prozent wieder individuelle Beiträge. Dieser setzt sich aus einem Arbeitgeber- und einem Arbeitnehmerbeitrag zu je gleichen Teilen zusammen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber übernehmen damit jeweils 7,3 Prozent. Der Prozentsatz ist für alle Krankenkassen gleich. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, der von jeder Krankenkasse allein festgelegt wird. Dadurch gibt es wieder teure und günstige Kassen.
Der Zusatzbeitrag ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Laut dem aktuellen Koalitionsvertrag gilt seit Jahr 2019 ein paritätischer Beitragssatz. Das bedeutet, dass neben dem bisherigen schon gemeinsam finanzierten Beitragssatz auch der Zusatzbeitrag durch den Arbeitgeber zu 50 Prozent übernommen werden muss. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt aktuell bei 1,1 Prozent, zwischen den Anbietern gibt es allerdings deutliche Preisunterschiede.
Beitragszusammensetzung:
Wie wird der GKV-Beitrag ermittelt?
Grundsätzlich wird der Kassenbeitraganhand des Bruttoeinkommens ermittelt. Dabei spielen verschiedene Berechnungskriterien eine Rolle. Vor allem die beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherungsnehmers stehen dabei im Mittelpunkt. Bei freiwillig Versicherten wird hingegen die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit betrachtet. Ausschlaggebend können dabei beispielsweise Unterhaltszahlungen, aber auch Einkünfte aus Vermietung sein.
Berechnungskriterien:
- Arbeitsentgelt (auch Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld)
- Sozialhilfe
- Einnahmen aus Kapitalanlagen
- Versorgungsbezüge
Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung
Abhängig vom Bruttoeinkommen und dem jeweiligen Zusatzbeitrag können die Kosten für die Krankenversicherung variieren. Eine Rolle spielt darüber hinaus auch der Beruf und der damit verknüpfte Tarif des Versicherungsnehmers. Selbstständige haben meist mit mehr Kosten zu rechnen als Arbeitnehmer unterhalb der Versicherungspflichtgrenze. Weiterhin gelten andere Berechnungsgrundlagen für Studenten. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen beispielhaft anfallende Kosten je nach Berufsgruppe:
- Kostenbeispiel für Angestellte:
- Kostenbeispiel für Selbstständige mit Krankengeld-Anspruch:
- Kostenbeispiel für Studenten:
- Kostenbeispiel für Selbstständige ohne Krankengeld-Anspruch:
Wer kann sich gesetzlich krankenversichern?
Tarif-Optionen in der GKV
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet verschiedene Möglichkeiten sich zu versichern. Zu den gängigen Tarifen gehören die Pflichtversicherung, die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung sowie die Familienversicherung. Darüber hinaus gibt es gesonderte Tarife für Studenten. Verbraucher können ihre Krankenversicherung zudem mit optionalen Wahltarifen ausstatten und so die Versicherungsleistung erhöhen. Selbstständige, die sich freiwillig in der GKV versichern, haben im Übrigen die Möglichkeit zwischen einer Krankenversicherung mit oder ohne Krankengeld-Anspruch zu wählen. Der Beitragssatz beträgt je nach Auswahl 14,6 % mit Krankengeld-Anspruch bzw. 14,0% ohne Anspruch. Verbraucher sollten sich vor Abschluss einer Krankenversicherung dringend über die unterschiedlichen Tarifoptionen informieren, um gegebenenfalls Kosten zu sparen.
- Pflichtversicherung
- Seit dem 01.01.2009 gilt in Deutschland die Krankenversicherungspflicht für alle Personen
- Pflichtversicherungen beinhalten alle wichtigen medizinischen Behandlungen und Präventionsmaßnahmen sowie die Versorgung mit Medikamenten und Hilfsmitteln
- Zusätzlich zur Pflichtversicherung können oftmals weitere Extraleistungen ausgewählt werden
- Weitere Infos zur Krankenversicherungspflicht
- Freiwillige gesetzliche Versicherung
- Selbstständige, Beamte oder Arbeitnehmer oberhalb der Versicherungspflichtgrenze können sich freiwillig gesetzlich versichern, auch Studenten steht zu Beginn ihres Studiums die Wahl zwischen GKV und PKV frei
- Die aktuelle Versicherungspflichtgrenze liegt bei einem Einkommen von 5.212,50 € monatlich
- Der Krankenkassenbeitrag wird anhand des Bruttoeinkommens festgelegt
- Weitere Infos zu freiwillige Krankenversicherung
- Familienversicherung
- Seit dem 01.01.2009 gilt in Deutschland die Krankenversicherungspflicht für alle Personen
- Pflichtversicherungen beinhalten alle wichtigen medizinischen Behandlungen und Präventionsmaßnahmen sowie die Versorgung mit Medikamenten und Hilfsmitteln
- Zusätzlich zur Pflichtversicherung können oftmals weitere Extraleistungen ausgewählt werden
- Weitere Infos zur Krankenversicherungspflicht
- Studententarif
- Selbstständige, Beamte oder Arbeitnehmer oberhalb der Versicherungspflichtgrenze können sich freiwillig gesetzlich versichern, auch Studenten steht zu Beginn ihres Studiums die Wahl zwischen GKV und PKV frei
- Die aktuelle Versicherungspflichtgrenze liegt bei einem Einkommen von 5.212,50 € monatlich
- Der Krankenkassenbeitrag wird anhand des Bruttoeinkommens festgelegt
- Weitere Infos zu freiwillige Krankenversicherung
Unsere Leser fragen – wir antworten: Die beliebtesten FAQ
- Welche Krankenkasse ist die Beste?
- Was zahlt die Krankenkasse?
- Wann kann man die Krankenkasse wechseln?
- Wie kann man von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse wechseln?
- Wie schreibt man einen Antrag auf Kostenübernahme?
- Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
- Ab wann und wie lange erhält man Krankengeld?

Weitere Tipps der Redaktion
- Prävention
- Pflegeversicherung
- Zahnzusatzversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Private Krankenversicherung
Die wichtigsten Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind fest im Sozialgesetzbuch (SGB V) der Bundesrepublik Deutschland verankert. Demnach ist es die Aufgabe der GKV, die Gesundheit ihrer Versicherungsnehmer zu erhalten, wiederherzustellen sowie langfristig zu verbessern. Im Fokus steht dabei die Förderung der gesundheitlichen Eigenkompetenz der Versicherten, um schwerwiegenden Krankheiten und anhaltenden Einschränkungen vorzubeugen. Grundsätzlich haben Versicherte Anspruch auf folgende Behandlungen:
Allgemeine Leistungen:
- ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung von Krankheiten
- Krankheitsfrüherkennung und Krankheitsverhütung (Prävention)
- (häusliche) Krankenpflege
- Rehablitationsmaßnahmen
- Versorgung mit Medikamenten und Hilfsmitteln
In der Regel sind die angebotenen Leistungen der insgesamt 109 gesetzlichen Krankenkassen identisch. Nur etwa 5 Prozent der jeweiligen Leistungskataloge beinhalten zusätzliche Leistungen. Diese variieren von Versicherung zu Versicherung. Ausgangspunkt für die Einführung von Zusatzleistungen war die Gesundheitsreform 2012. Ziel war es den Wettbewerb zwischen den gesetzlichen, aber auch den privaten Krankenkassen zu stärken. Mittlerweile bieten zahlreiche Krankenkassen umfangreiche Zusatzleistungen für verschiedene Zielgruppen an. Dazu gehören unter anderem:
Zusätzliche Leistungen:
- Übernahme von Reiseimpfungen
- Medizinische Telefonberatung
- Homöpathie und alternativ Behandlung
Zusätzliche Leistungen:
- Zusätzliche Leistungen für Schwangere
- Vermittlung von Terminen bei Fachärzten
- Bonusprogramme
Gesetzliche Krankenversicherung: So leicht geht der Wechsel!
Es gibt viele Gründe sich für einen anderen Versicherer zu entscheiden, denn jeder hat seine eigenen Vorstellungen von der richtigen Krankenkasse. Je nach Krankenkasse und Verdienst, kann man bei einem Kassenwechsel derzeit bis zu 902,70 € im Jahr sparen. Das sollte jedoch nicht der einzige Grund sein zu wechseln: Wichtige Kriterien sind unter anderem lukrative Bonusprogramme, besondere Extraleistungen und kompetenter Kundenservice. Es lohnt sich auch die Krankenkassen Testsieger verschiedener Kategorien genauer unter die Lupe zu nehmen, um seinen persönlichen Favoriten zu finden.
Und so funktioniert's:
- Vergleichen Sie Service, freiwillige Zusatzleistungen und Preis der Krankenkassen.
- Kündigen Sie ihrer aktuellen Krankenkasse schriftlich.
- Die Mitgliedschaft in der GKV kann mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende des übernächsten Monats gekündigt werden.
- Beantragen Sie die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse, diese braucht dazu die offizielle Kündigungsbestätigung.
Fristen in der GKV für Wechsel und Kündigung
Für die Kündigung einer gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nicht nur verschiedene Gründe, sondern es sind auch bestimmte Fristen einzuhalten. Die Bedingungen und Unterschiede für eine reguläre – also ordentliche Kündigung – im Gegensatz zu einer außerordentlichen Vertragsbeendigung, auch Sonderkündigung genannt, werden im Folgenden erklärt:
Ordentliche Kündigung
Um die Krankenkasse kündigen zu können, müssen Versicherungsnehmer 18 Monate Mitglied bei ihrer Krankenversicherung gewesen sein. Die Kündigung der Krankenkasse muss schriftlich zum Ende eines Monats eingereicht werden. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate und wird immer zum Ende des Monats ausgeführt. Mehr auf GKV Wechsel
Sonderkündigung
Bei der erstmaligen Erhebung oder der Erhöhung des bisherigen Zusatzbeitrages greift das Sonderkündigungsrecht. Damit ist bereits vor Ablauf der regulären Mindestbindungszeit von 18 Monaten ein Krankenkassenwechsel möglich, allerdings greift auch hier die zweimonatige Kündigungsfrist. Mehr auf GKV Wechsel
Alles zur Digitalisierung in der GKV
Krankenkassenliste 2021 (GKV) | Zentrale

| Krankenkasse | ZB 2019 | ZB 2020 | Beitrag + / – | Gesamt | Bundesland |
|---|---|---|---|---|---|
| BKK Aesculap | 1,00 % | Fusion | – | Fusion | betriebsintern |
| BKK B. Braun Melsungen | 1,30 % | Fusion | – | Fusion | betriebsintern |
| BKK HENSCHEL Plus | 1,60 % | Fusion | – | Fusion | BY, HE, NDS |
| Brandenburgische BKK | 2,50 % | Fusion | – | Fusion | BB |
| Thüringer BKK | 0,90 % | Fusion | – | Fusion | SN, TH |
| BKK Stadt Augsburg | 1,50 % | 2,70 % | +1,20 % | 17,30 % | betriebsintern |
| BKK Herkules | 1,70 % | 2,20 % | +0,50 % | 16,80 % | BY, HE, NDS |
| BKK Technoform | 1,30 % | 1,90 % | +0,60 % | 16,50 % | BW, BY, NDS, RP |
| SKD BKK | 1,40 % | 1,70 % | +0,30 % | 16,30 % | BW, BY, BE, HB, HH, HE, NDS, NRW, SL, SN, RP |
| atlas BKK ahlmann | 1,20 % | 1,70 % | +0,50 % | 16,30 % | HB, HH, NDS, SH, Rheinland |
Im Krankenkassenvergleich die günstigste Krankenkasse 2021 finden
Derzeit gibt es in Deutschland insgesamt 105* gesetzliche Krankenkassen, deren Zusatzbeiträge zwischen mindestens 0,00 % und höchstens 2,70 Prozent liegen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt im Jahr 2020 1,10 Prozent.
Hinweise
- *Der Krankenkassenbeitrag der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wird individuell berechnet und ist nur für landwirtschaftliche Betriebe geöffnet.
- Bei den bundesweit offenen Krankenkassen ist die HKK – Handelskrankenkasse mit einem Zusatzbeitrag von 0,39 % und einem Gesamt-Krankenkassenbeitrag von 14,99 % führend.
- Seit dem 1.1.2019 erfolgt die paritätische Finanzierung von regulärem Beitrag zusammen mit dem Zusatzbeitrag.
Legende
BW: Baden-Württemberg
HB: Bremen
NI: Niedersachsen
SN: Sachsen
BY: Bayern
HH: Hamburg
NW: Nordrhein-Westfalen
ST: Sachsen-Anhalt
BE: Berlin
HE: Hessen
RP: Rheinland-Pfalz
SH: Schleswig-Holstein
BB: Brandenburg
MV: Mecklenburg-Vorpommern
SL: Saarland
TH: Thüringen
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Zum Download – Listen als PDF herunterladen
Liste der gesetzlichen Kassen (GKV)
Anbieter im Überblick PDF 301 kB (Stand Jan. 2018)
Liste der privaten Kassen (PKV)
Anbieter im Überblick PDF 178 kB (Stand Nov. 2017)
Weiterführende Themen
- Krankenversicherung Deutschland
- Private Krankenversicherung Test 2021
- Gesetzliche Krankenversicherung Vergleich
- Zahnzusatzversicherung 2021 Test
- Sterbegeldversicherung Vergleich
