Pflegeversicherung Deutschland – Ratgeber 2021!
Seit der Einführung 1995 gilt die Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung. Sie wurde unter einer christlich-liberalen Koalition eingeführt, um alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland gegen das Risiko einer Pflegebedürftigkeit abzusichern. Keine Person sollte im Pflegefall allein dastehen und abhängig von Sozialhilfe sein. Könnten Sie schon morgen monatlich bis zu 4-stellige Beträge für Ihre Pflege aufbringen? Kümmern Sie sich jetzt um die Absicherung der Pflegekosten:
Pflege und Absicherung: Ratgeber und Entscheidungshilfen für Verbraucher
Pflegeversicherung
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Fakten: Definition und Versicherungspflicht
Worauf gibt es in der Pflegeversicherung einen Anspruch – Was zahlt sie?
1.
Sachleistungen
Sachleistungen sind die Leistungen, die ein Pflegebedürftiger durch den Dienst eines Pflegeheims oder eines Pflegedienstes in Anspruch nimmt

3.
Kombinationsleistungen
Bei den Kombinationsleistungen werden Sach- und Geldleistungen miteinander kombiniert. Ein Teil dieser Leistungen erhält wiederum der Pflegedienst direkt von der Pflegekasse. Welche Leistungen das sind, spricht der Pflegebedürftige individuell mit seinem Pflegedienst ab. Die Kosten der unterschiedlichen Leistungen sind in einem Rahmenvertrag zwischen Pflegedienst und Pflegekassenverbänden festgehalten.
2.
Geldleistungen
Wird ein Pflegebedürftiger von Angehörigen, Bekannten, Freunden oder Nachbarn gepflegt, so kann eine Geldleistung ausgezahlt werden. Diese erhält der Pflegebedürftige zu Beginn des Monats auf sein Konto und kann sie beliebig ausgeben.
4.
Kostenerstattungen
Kostenerstattungen gibt es vor allem für Heil- und Hilfsmittel. Es muss dort aber streng zwischen den Zuständigkeiten der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung unterschieden werden. Die Pflegeversicherung ist lediglich für Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Betteinlagen, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel verantwortlich.
Pflegeversicherung in Zahlen
- 3,05 Prozent beträgt der normale Pflegebeitrag, für Kinderlose 3,30 Prozent
- 5 offizielle Pflegegrade gibt es, wonach Leistungen berechnet werden
- Rund 13.600 Pflegeeinrichtungen gibt es in Deutschland: fast 783.000 Personen werden vollstationär gepflegt, rund 2,08 Mio. Pflegebedürftige erhalten Pflege zu Hause durch Angehörige oder Pflegedienste
- Rund 9 Mio. Menschen sind privat und 70,73 Mio. sind gesetzlich pflegeversichert
Vier wichtige Fragen zur Pflegeversicherung
- Braucht man eine Pflegeversicherung?
Eine Pflegeversicherung ist für den Fall der Pflegebedürftigkeit eine effektive Absicherung. Da eine Versicherungspflicht besteht, ist jeder Deutsche automatisch abgesichert, allerdings nur für einen kleinen Teil der tatsächlichen Kosten („Pflegelücke“). Daher sollte man über die Notwendigkeit der Pflegeversicherung im Sinne der privaten Vorsorge nachdenken. Eine private Pflegezusatzversicherung ist sinnvoll, spätestens ab Mitte 40.
- Ist eine Pflegeversicherung Pflicht?
Ja, denn es handelt sich um eine Pflichtversicherung. Egal ob Kassen- oder Privatpatient – eine Pflegeversicherung muss jeder haben. Geregelt wird diese über die bestehende Krankenversicherung. Aufgrund der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung über die private oder gesetzliche Krankenkasse (= Versicherungsträger / Pflegekasse) ist die Mitgliedschaft ein Automatismus.
- Wann wurde die Pflegeversicherung eingeführt?
- Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung
Wichtige Anbieter im Überblick
Ratgeber-Checklisten zur Pflege
Weitere Tipps der Redaktion
- Pflegetagegeldversicherung
- Versicherte in der Pflegeversicherung
- Geförderter Pflege Bahr
- Pflegebedürftigkeit
- Pflegeheim
- Patientenverfügung
- Podcast Handhygiene
- Podcast Hausnotruf
- Podcast Hospiz- und Palliativarbeit
- Podcast Hilfen für Unternehmen in der Corona-Krise
Die Pflegereform: Neuerungen zum Pflegeversicherungsgesetz
Die wichtigsten Eckpunkte der Pflegestärkungsgesetze 2015 bis 2017
- Erhöhung des Beitrags: der Beitragssatz stieg um 0,3 Prozentpunkte. Zwei Drittel davon sollen für Leistungsverbesserungen genutzt werden. Anfang 2017 wurde der Beitrag dann noch einmal um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 % angehoben.
- Einrichtung eines Pflegeversorgungsfonds: Ein Teil der Beiträge fließt in einen Fonds, der als Rücklage für die Zukunft dienen soll.
- erbesserte Leistungen und Pflegegeld: Die Leistungen wurden um 4 Prozent erhöht.
- Stärkung der Pflege zu Hause: Angehörige werden bei der Pflege stärker unterstützt.
- Mehr Pflegestufen/Pflegegrade: Der Weg soll wegführen von der „Minutenpflege“ und eine neue Definition der Pflegebedürftigkeit bringen. Statt 3 Pflegestufen gibt es seit 1.1.2017 die Pflegegrade 1 bis 5.
- Verbesserte Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
- bessere Bezahlung der Pflegekräfte
Im Laufe der vergangenen Jahre gab es mehrere Ansätze von Neuerungen, bzw. neuen Pflegegesetzzen, die als Pflegereform zusammengefasst werden können.
2013 Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung(„Pflegeneuausrichtungsgesetz“ / PNG)
Seit 2015 „Pflegestärkungsgesetze“ / PSG Seit 2014 brachte die Bundesregierung wieder eine Reform der Pflegeversicherung („Pflegestärkungsgesetze“) auf den Weg, denn der demografische Wandel machte dies notwendig. Diese treten in verschiedenen Phasen in Kraft.
1.1.2015 Inkrafttreten Pflegestärkungsgesetz I: Anhebung der Leistungen, Anhebung des Beitragssatzes
1.1.2016 Inkrafttreten Pflegestärkungsgesetz II: Beginn der Umstellung auf Pflegegrade, Neudefinition der Pflegebedürftigkeit
1.1.2017 Inkrafttreten der Pflegegrade, Anhebung des Beitragssatzes
Reformen unter Schwarz-Gelb

Der demografische Wandel rückte schon unter Schwarz-Gelb immer mehr in den Fokus von Experten. Doch wohl kaum eine Sozialversicherung leidet so sehr unter der Last der Verschiebung der Alterspyramide wie die Pflegeversicherung. Aktuelle wissenschaftliche Kalkulationen und Statistiken zur Pflege offenbaren, dass sich die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2050 auf vier Millionen erhöhen wird – und das bei immer weniger Beitragszahlern.
Eine echte Umgestaltung der Finanzierung war lange Zeit der Plan in der schwarz-gelben Regierung doch zu einem gemeinsamen Konsens kam es nie. Beide Koalitionspartner konnten jedoch ihre Minimalziele durchsetzen. So gibt es seit dem Jahresbeginn 2013 staatlich geförderte Pflegezusatzversicherungen nach Vorbild der Riester-Rente („Pflege-Bahr“). Gleichzeitig wurde der allgemeine Beitragssatz angehoben, um Mehrleistungen für Demenzkranke zu realisieren.
FAQ – Die wichtigsten Fragen zur Pflegeversicherung
- Wer benötigt in Deutschland eine Pflegeversicherung?
- Wer ist dafür zuständig, die Pflegebedürftigkeit zu prüfen?
- Muss ich im Falle des Pflegefalls weiterhin Beiträge zahlen?
- Erhalte ich Beitragsrückzahlungen, wenn keine Pflegebedürftigkeit auftritt?
- Kann ich Kinder in der Pflegeversicherung kostenfrei versichern?
- Ich pflege einen Angehörigen. Wie steht es mit der sozialen Absicherung?
- An wen sende ich den Antrag auf Leistungen im Pflegefall?
- Wird für Zusatzversicherungen die Pflegebedürftigkeit extra geprüft?
- Ich bin nicht pflegebedürftig geworden. Erhalte ich Beiträge zurückerstattet?
- Habe ich ein Recht auf Einmalzahlungen statt monatlicher Auszahlungen?
- Muss ich die Leistungen der Pflegezusatzversicherungen versteuern?

Pflege-Beratung
- Neben Pflegegeld und Pflegedienst stehen den Versicherten im Pflegefall noch zusätzliche Leistungen zu. Auch der Wohnungsumbau zur Erleichterung der Pflegemaßnahmen wird zu einem Teil getragen. Zusätzlich können Beratungsgespräche in Anspruch genommen werden. Eine weitere Möglichkeit des Informationserhalts bieten die Pflegestützpunkte. Dort ist die Beratung in der Regel kostenfrei.