Leistungen & Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung
Pflegesachleistungen bezeichnen eine Art der Leistungserbringung der gesetzlichen Pflegeversicherung durch professionelle Pflegefachkräfte in Form von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung.
Anders als beim Pflegegeld erhalten die pflegebedürftigen Personen keine direkten Zahlungen aus der Pflegeversicherung. Bei den Pflegesachleistungen handelt es sich um „Naturalleistungen“.
Die Pflegekasse schließt einen Vertrag mit einer Pflegeeinrichtung, welche dann die Leistungen für den Versicherten erbringt. Dabei kommt es zu einer direkten Finanzierung.
FOCUS MONEY bewertet DFV Pflegetagegeld mit „Hervorragend“
Im Februar 2018 veröffentlichte das Unternehmen FOCUS MONEY in der Ausgabe 09/2018 die Ergebnisse des Deutschlandtests zum Pflegetagegeld. Dazu untersuchte das Deutsche Finanz-Service Institut (DFSI) das Preis-Leistungs-Verhältnis verschiedener Versicherer. Herausgestellt wurden die besten Tarife für 25, 35, 45 sowie 55-jährige. Als Testsieger ging neben der Concordia auch die DFV hervor und erzielte hervorragende Ergebnisse in der Kategorie Flexible Tarife.
Kategorie |
Bewertung |
|---|---|
|
25-jährige |
Hervorragend |
|
35-jährige |
Hervorragend |
|
45-jährige |
Hervorragend |
|
55-jährige |
Hervorragend |
|
Gesamt |
Hervorragend |
Die Bewertungen beziehen sich auf die untersuchten DFV Pflegetarife: PG1, PG2, PG3, PG6 sowie Pflege Plus.
Pflegetagegeld-Tarife der DFV im Detail
Die Tarife der privaten Pflegezusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung lassen kaum Wünsche offen. Das Tarifmodell ist flexibel und sowohl vor Eintritt des Pflegefalls, als auch im Anschluss noch anpassbar. Auch auf die in aller Munde unbeliebte Wartezeit wird bei der DFV verzichtet.
Variante: Flexibel
Wartezeit: Nein
Dynamik vor Eintritt Pflege: Ja
Dynamik nach Eintritt Pflege: Ja
Vertragsruhe möglich: Ja
- Assistanceleistung: Ja
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Pflegesachleistungen bei häuslicher Pflege
Der Anspruch auf Pflegesachleistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung wird nach Antragstellung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüft.
In der häuslichen Pflege dienen die Pflegesachleistungen der Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes. Die Höhe der Leistungen unterscheiden sich von denen der Sachleistungen bei stationärer Pflege im Pflegeheim.
Was leistet die Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege?

Die Höhe der maximal erbrachten Leistungen hängt von der Pflegestufe des Pflegebedürftigen ab. Alle Kosten, die über der festgelegten Leistungsobergrenze liegen, müssen vom Versicherten selbst getragen werden. Da der finanzielle Aufwand für eine professionelle Pflege größer ist als bei der Pflege durch einen Angehörigen, liegen die Obergrenzen der Pflegesachleistungen oberhalb der monatlichen Höhe des Pflegegeldes. Aufgrund der Gesundheitsreform der großen Koalition 2008 steigen die Pflegesachleistungen, mit Ausnahme der Zahlungen im Härtefall, zum 1.Januar 2012 noch einmal an.
Leistungskomplexe von Pflegediensten
Einzelne pflegerische Tätigkeiten werden zu verschiedenen Leistungskomplexen zusammengefasst. Dies sind zum Beispiel:
- Große Toilettte / Vollbad
- Kleine Toilette
- Transfer / An- und Auskleiden
- Hilfe bei Ausscheidungen
- Mobilisation
Höhe der Pflegesachleistungen |
ab 1. Juli 2008 |
ab 2010 |
ab 2012 |
ab 2013 |
seit 2015 |
|---|---|---|---|---|---|
|
Pflegestufe „0“ |
0 Euro |
0 Euro |
0 Euro |
225 Euro |
231 Euro |
|
Pflegestufe I |
420 Euro |
420 Euro |
440 Euro |
450 Euro |
450 Euro |
|
Pflegestufe I + Demenz |
420 Euro |
440 Euro |
450 Euro |
665 Euro |
665 Euro |
|
Pflegestufe II |
980 Euro |
980 Euro |
1.040 Euro |
1.100 Euro |
1.100 Euro |
|
Pflegestufe II + Demenz |
980 Euro |
1.040 Euro |
1.100 Euro |
1.250 Euro |
1.298 Euro |
|
Pflegestufe III |
1.470 Euro |
1.510 Euro |
1.550 Euro |
1.550 Euro |
1.612 Euro |
|
Pflegestufe III + Härtefall |
1.918 Euro |
1.918 Euro |
1.918 Euro |
1.918 Euro |
1.612 Euro |
Leistungen durch Gesetze zugesichert
Die Höhe der maximal erbrachten Leistungen hängt von der Pflegestufe des Pflegebedürftigen ab. Alle Kosten, die über der festgelegten Leistungsobergrenze liegen, müssen vom Versicherten selbst getragen werden. Da der finanzielle Aufwand für eine professionelle Pflege größer ist als bei der Pflege durch einen Angehörigen, liegen die Obergrenzen der Pflegesachleistungen oberhalb der monatlichen Höhe des Pflegegeldes. Aufgrund der Gesundheitsreform der großen Koalition 2008 steigen die Pflegesachleistungen, mit Ausnahme der Zahlungen im Härtefall, zum 1.Januar 2012 noch einmal an.
Zugesicherte Leistungen
- Waschen, An- und Auskleiden
- Mobilisierung und Hilfe bei der Mobilität
- Essenszubereitung und Hilfe beim Essen
- Hilfe beim Toilettengang etc.
Checklisten – zum Download
Liste Pflege Bahr
Gute Pflegezusatzversicherung
Zum erfolgreichen Pflegeantrag


















- Übersicht der geförderten Pflegetarife
- Kriterien für einen guten Tarif
- Schritte für eine erfolgreiche Antragstellung
Gutes Pflegeheim finden
Pflegeantrag abgelehnt - Was nun?












- So finden Sie eine geeignete Unterbringung
- Doch noch zum Pflegeantrag kommen
Das „Poolen“ von Leistungen
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