Vorsorgevollmacht – Mit Formular & Tipps aktiv vorsorgen
Jeder Mensch kann durch Krankheit, Unfall oder Alter in die Situation gelangen, keine eigenen Entscheidungen mehr formulieren zu können. Wer seine Angelegenheiten in diesem Falle nicht in die Hände eines Gerichtes geben will, sollte rechtzeitig über eine Vorsorgevollmacht nachdenken. Denn auch wenn es vielen schwer fällt heute schon an den Ernstfall zu denken: Mit einer Vollmacht zur Vorsorge sichern Sie sich ab und entlasten gleichzeitig Ihre Angehörigen. Wir haben für Sie zusammengetragen, worauf es beim Bestimmen Ihrer persönlichen Vertrauensperson ankommt und geben Ihnen Tipps rund um das Thema Vorsorgevollmacht.
- Trotz Entscheidungsunfähigkeit selbstbestimmt leben
- Persönliche Vertrauensperson statt gerichtlicher Betreuer
- Mit individueller Vollmacht rundum absichern
- Formular kostenlos herunterladen
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Ist eine Person, durch welche Umstände auch immer, nicht mehr entscheidungs- und geschäftsfähig, bestimmt das Betreuungsgericht einen Betreuer, der als gesetzlicher Vertreter fungiert. Durch eine Vorsorgevollmacht wird dieser Schritt jedoch überflüssig. Der Vollmachtgeber bestimmt vorab selbst, wer seine Angelegenheiten im Ernstfall regeln soll – ohne eine gerichtliche Kontrolle. Diese Bevollmächtigung kann allumfassend sein oder aber einzelne Aufgaben betreffen. Es ist möglich, mehrere Personen in der Vollmacht zu erwähnen, die sich verschiedene Aufgabenbereiche aufteilen. Da diese Bevollmächtigten dann eine weitreichende Entscheidungsbefugnis haben, sollte ein uneingeschränktes Vertrauen zu diesen Personen bestehen.
Aufgaben des Bevollmächtigten:
- Entscheidungen über mögliche medizinische Behandlungen, sowie Art und Weise der Pflege
- Regelung von Fragen zur Wohnung und zum Wohnort
- Vertretung gegenüber Ämtern
- Verwaltung von Geldanlagen und Grundstücken
- Regelung finanzieller Angelegenheiten
- Vertretung vor Gericht
Keine Vorsorgevollmacht – Wer entscheidet für mich?
Wenn für jemanden keine Vorsorgevollmacht vorliegt, bestimmt das Gericht einen gesetzlichen Betreuer. Dies kann unter Umständen auch ein Angehöriger werden. Allerdings sind in dem Falle eine Reihe von Nachweisen an die Betreuungsbehörde zu leisten, die belegen, dass die betreuende Person ihrer Aufgabe gewachsen ist. Außerdem unterliegt der Betreuer immer der Kontrolle durch das Betreuungsgericht und muss in regelmäßigen Abständen beispielsweise Rechenschaft zur Vermögensverwaltung abgeben.
Auch verheiratete Paare brauchen eine Vorsorgevollmacht, wenn der Partner im Ernstfall ihre Vertretung übernehmen soll. Ehepartner werden nicht automatisch zu gesetzlichen Vertretern! Laut deutschem Recht haben nur Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern ein umfassendes Sorgerecht und somit die Entscheidungsbefugnis in allen Angelegenheiten. Soll der Ehemann oder die Ehefrau also die rechtliche Vertretung übernehmen, ist es notwendig, dies vorab in einer Vollmacht festzuhalten. Nur so ist es dem Partner später möglich, z.B. Verträge im Namen des Vollmachtgebers zu kündigen oder Regelungen zum Wohnort zu treffen. Für unverheiratete Paare gilt dies natürlich ebenso.
Unterschied von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung? Die optimale Absicherung erhalten Sie mit beiden Dokumenten. Die Vorsorgevollmacht gilt dabei als das wichtigere. Denn während die Patientenverfügung darüber Auskunft gibt, welche medizinische Behandlung gewünscht ist, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind, bestimmt die Vorsorgevollmacht einen rechtlichen Vertreter. Diese Person darf ggf. auch über medizinische und pflegerische Behandlungen entscheiden.
| Vorsorgevollmacht | Patientenverfügung |
|---|---|
| Bestimmt eine Vertrauensperson, die Sie, ohne weitere gerichtliche Genehmigungen, in wichtigen Angelegenheiten vertritt, wenn Sie es selber nicht mehr können | Bestimmt darüber, welche medizinischen und pflegerischen Behandlungen vorgenommen oder unterlassen werden sollen |
| Beinhaltet Bereiche, in denen der Bevollmächtigte Sie vertreten darf (z.B. Vermögenssorge, Vertretung vor Gericht) | Beinhaltet Anweisungen für Ärzte und Pflegende zu konkreten medizinischen Situationen |
Betreuungsverfügung – eine sinnvolle Ergänzung zur Vorsorgevollmacht
Es gibt bestimmte Situationen, in denen die bevollmächtigte Person nicht allein über gewisse Maßnahmen entscheiden darf. Dies betrifft beispielsweise höchstpersönliche medizinische Eingriffe, wie große Amputationen. In diesem Falle ist eine gerichtliche Genehmigung notwendig. Auch in dem Falle, dass der behandelnde Arzt und der Bevollmächtigte sich in Bezug auf risikoreiche Heilbehandlungen oder dem Abbruch medizinischer Maßnahmen nicht einig sind, muss das Betreuungsgericht eine Entscheidung fällen und einen Betreuer bestellen. Daher ist zu empfehlen, eine Betreuungsverfügung mit der Vorsorgevollmacht zu kombinieren. Sie können festlegen, dass die von Ihnen bevollmächtigte Person für Ihre Betreuung ausgewählt werden soll, wenn trotz der Vorsorgevollmacht ein Betreuer notwendig werden sollte. Somit vermeiden Sie eine Fremdbestimmung auch für den Fall, dass bestimmte Geschäftsbesorgungen nicht in der Vollmacht abgedeckt sind oder aber Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmacht bestehen sollten.
Vorsorgevollmacht schreiben – Darauf sollten Sie achten
Das Thema Vorsorgevollmacht ist bei vielen Menschen nicht so präsent wie beispielsweise die Patientenverfügung. Aus diesem Grund herrscht bei diesem Thema oft eine große Unsicherheit: Wie schreibt man überhaupt eine Vorsorgevollmacht? Wer sollte als Bevollmächtigter eingetragen werden? Hat die Verfügung vor dem Betreuungsgericht überhaupt Bestand? Wir haben hier Tipps für Sie zusammengestellt, die für Sie Licht ins Dunkel bringen sollen. Nutzen Sie gerne unseren rechtlich geprüften Vordruck, um Ihre Vorsorgevollmacht zu erstellen.
Tipps zum Erstellen einer Vorsorgevollmacht
Formale Anforderungen
Für eine optimale Handhabe muss die Patientenverfügung schriftlich, mitsamt eigenhändiger und vollständiger Unterschrift des Verfassers, vorliegen. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend notwendig. Ob die Verfügung als Fließtext frei formuliert wird oder der Wille durch ein ausgefülltes Formular festgehalten wird, ist dabei unerheblich. Mündliche Absprachen gegenüber Angehörigen und Freunden können unter Umständen ebenfalls berücksichtigt werden.
Aufbewahrung
Damit eine Patientenverfügung im Ernstfall auch berücksichtigt werden kann, muss sie mögliche Behandlungssituationen und Eingriffe so präzise wie möglich beschreiben. Schwammige Formulierungen, wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ sind deshalb zu vermeiden. Vordrucke und vorgefertigte Textbausteine können helfen, alle wichtigen Angaben zu berücksichtigen und die Verfügung rechtlich bindend zu verfassen.
Betreuer auswählen
Für eine optimale Handhabe muss die Patientenverfügung schriftlich, mitsamt eigenhändiger und vollständiger Unterschrift des Verfassers, vorliegen. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend notwendig. Ob die Verfügung als Fließtext frei formuliert wird oder der Wille durch ein ausgefülltes Formular festgehalten wird, ist dabei unerheblich. Mündliche Absprachen gegenüber Angehörigen und Freunden können unter Umständen ebenfalls berücksichtigt werden.
Zeitpunkt
Damit eine Patientenverfügung im Ernstfall auch berücksichtigt werden kann, muss sie mögliche Behandlungssituationen und Eingriffe so präzise wie möglich beschreiben. Schwammige Formulierungen, wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ sind deshalb zu vermeiden. Vordrucke und vorgefertigte Textbausteine können helfen, alle wichtigen Angaben zu berücksichtigen und die Verfügung rechtlich bindend zu verfassen.
Vorsorgevollmacht – Formular zum Ausdrucken

Unser kostenloses Patientenverfügung Muster der Monuta Versicherung können Sie einfach herunterladen, ausdrucken und anschließend ausfüllen. Es ist völlig unabhängig von der Monuta Versicherung gültig und geht mit keinerlei Verpflichtungen einher. Das Formular ist juristisch geprüft und eignet sich somit hervorragend für das Dokumentieren Ihres Patientenwillens.
Es ist außerdem zu empfehlen, vor dem Unterzeichnen der Patientenverfügung ärztliche Beratung in Anspruch zu nehmen. So kann verhindert werden, dass beispielsweise Wiederbelebung prinzipiell ausgeschlossen wird, obwohl diese im Falle eines Schlaganfalls sehr gute Aussichten auf eine völlige Genesung versprechen könnte.
- Muster herunterladen: Patientenverfügung – PDF Vorlage (207 KB)
Bankvollmacht seperat erteilen
Auch wenn in der Vollmachtsurkunde festgelegt wurde, wer sich im Notfall um das Vermögen und die Bankgeschäfte kümmern soll, ist es notwendig, dies außerdem in einem bankeigenen Formular zu dokumentieren. Viele Banken und Sparkassen akzeptieren die Vorsorgevollmacht nicht, sodass der Bevollmächtigte im Zweifel keinen Zugang zu den Konten und Bankgeschäften erhält. Um diese Probleme zu vermeiden, wird empfohlen, sich vorab bei einem persönlichen Termin mit Ihrer Bank über die nötigen Maßnahmen zu informieren. Dort kann auch, am besten im Beisein des Vollmachtnehmers, über die einzelnen Punkte der Bankvollmacht gesprochen werden. Die Bank kann so Ihre Einwilligung bestätigen und einen Missbrauch ausschließen. Sollten sich im Laufe der Zeit Änderungen zu der Verfügung ergeben, kann auch die Bankvollmacht jeder Zeit widerrufen werden.
Wir beantworten die häufigsten Fragen zum Thema (FAQ):
Mit einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer oder mehrer Personen die Befugnis, Sie rechtlich zu vertreten, wenn Sie durch Unfall, Krankheit oder Alter selbst keine Entscheidungen mehr treffen oder äußern können. Die Vorsorgevollmacht umfasst dabei verschiedene Bereiche, wie Vermögensverwaltung, Gesundheitssorge, Fragen zum Aufenthalt und zur Wohnung, Post- und Fernmeldeverkehr, Vertretung vor Behörden und ggf. Angelegenheiten nach dem Tod.
Erfahren Sie mehr zum Thema Vorsorgevollmacht.
Nein, die Gültigkeit einer Vorsorgevollmacht ist nicht abhängig von einer Beglaubigung durch einen Notar. Wer jedoch eine zusätzliche Absicherung bevorzugt, dem stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Mit der öffentlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass die Unterschrift unter der Vollmacht von Ihnen stammt. Zukünftige Vertragspartner können so auf die Echtheit der Urkunde vertrauen. Die notarielle Beurkundung stellt zudem fest, dass Sie während der Unterzeichnung geschäftsfähig waren. Außerdem erfolgt noch eine umfassende Beratung zum Inhalt und zu den konkreten Formulierungen der Vollmacht durch den Notar.
Lesen Sie mehr zu Tipps zum Erstellen einer Vorsorgevollmacht.
Das Erstellen einer Vorsorgevollmacht ist im Prinzip kostenlos: Jeder kann sie selbstständig Zuhause mithilfe von Papier und Stift verfassen. Auf unserer Seite finden Sie auch ein kostenloses Vorsorgevollmacht Muster, das Sie zum Erstellen nutzen können. Kosten fallen erst an, wenn Sie das Dokument durch einen Notar beglaubigen lassen wollen. Hier richten sich die Gebühren nach dem Umfang der Vollmacht und dem Geschäftswert. Außerdem ist es möglich, die Vollmacht zusammen mit der Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegen zu lassen. Das zuständige Betreuungsgericht kann so im Ernstfall direkt auf Ihr Vorsorgedokument zugreifen. Die Kosten hierfür liegen je nach Art einmalig bei 13€ – 18,50€.
Hier finden Sie weitere Informationen rund um das Thema Vorsorgevollmacht.
Wenn nichts anderes festgeschrieben wird, ist eine Vorsorgevollmacht unbegrenzt gültig und kann, bei entsprechendem Vermerk, auch über den Tod hinaus wirksam bleiben. Das hat den Vorteil, dass die gewählte Vertrauensperson ohne bürokratischen Mehraufwand Angelegenheiten rund um die Beerdigung oder auch Kündigungen der Mietwohnung und anderer Verträge vornehmen kann.
Weitere hilfreiche Tipps zum Schreiben einer Vorsorgevollmacht finden Sie in unserem Ratgeber.
In einer Patientenverfügung wird angegeben, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen vorgenommen oder unterlassen werden sollen, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, darüber zu entscheiden. Darüber hinaus kann in der Patientenverfügungauch eine Vertrauensperson ernannt werden, die in diesem Falle weitere Entscheidungen treffen darf. Die Vorsorgevollmacht reicht über den medizinischen Bereich hinaus. Der Vollmachtgeber kann einer oder mehreren Personen die weitreichende Rechte auf den Gebieten Vermögensverwaltung, gerichtliche Vertretung, Post- und Fernmeldeverkehr, Bestimmung des Wohnortes und auch medizinische und pflegerische Sorge erteilen.
Lesen Sie hier mehr über den Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
Kann eine Person, aufgrund von Krankheit, Alter und eines Unfalls keine eigenen Entscheidungen treffen oder äußern, bestellt das Gericht einen gesetzlichen Betreuer. Dieser Betreuer kann, muss aber nicht zwingend, aus dem näheren Umfeld stammen. Auch Ehepartner können nicht automatisch als gesetzliche Vertreter agieren, sondern müssen vom Betreuungsgericht berufen werden. Mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich dieser Schritt umgehen. Die benannte Vertrauensperson erhält alle aufgeführten Vollmachten und untersteht keiner gerichtlichen Kontrolle.
In unserem Ratgeber Vorsorgevollmacht erfahren Sie mehr über das Thema.
Tipps der Redaktion
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