Rabatte: Wie Versicherte sparen
Personen im Bundesfreiwilligendienst sind grundsätzlich vom Zusatzbeitrag befreit. Das gilt sowohl für Personen, die in einer Familienversicherungversichert sind, als auch für eigenständig Versicherte. Diese gesetzliche Regelung bezieht sich auch auf die Teilnehmer des Freiwilligen sozialen Jahres und des Freiwilligen ökologischen Jahres.